Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 23.03.2016 - 11 Ca 3960/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.03.2016 - 11 Ca 3960/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 203/16
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 203/16
Zweites Versäumnisurteil - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auf die Berufung des Klägers wird das zweite Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.03.2016 - 11 Ca 3960/15 - aufgehoben.Mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2016 ist dem Kläger für die beabsichtigte Berufung gegen das zweite Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. März 2016 - 11 Ca 3960/15 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt worden.
das erste Versäumnisurteil vom 24. Februar 2016 sowie das zweite Versäumnisurteil vom 23. März 2016 des Arbeitsgerichts Koblenz - 11 Ca 3960/15 - aufzuheben, seinem Einspruch stattzugeben und das Verfahren nach § 538 ZPO ggf. an das Arbeitsgericht zurück zu verweisen und festzustellen, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerschaft handelt, ihm den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.